Dieser Beitrag soll sich mit der Frage beschäftigen, was ein Fachanwalt eigentlich ist und was er kann.
Um sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen, muss man auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachweisen.
Dies erfolgt in der Regel in 3 Schritten.
1. Es muss ein Fachanwaltslehrgang im Umfang von 120 Stunden besucht werden. Dort werden die erforderlichen theoretischen Kenntnisse von Dozenten vermittelt, bei denen es sich in der Regel um Richter, entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte oder auch Professoren handelt.
2. Die im Fachanwaltslehrgang erworbenen theoretischen Kenntnisse, müssen dann in Klausuren nachgewiesen werden. In der Regel 3 Klausuren zu je 5 Stunden.
3. Schließlich ist der Rechtsanwaltskammer die praktische Erfahrung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet nachzuweisen. Hierzu muss belegt werden, dass man in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung eine bestimmte Anzahl von Fällen aus dem entsprechenden Rechtsgebiet bearbeitet hat. Wie viele Fälle das sind, hängt vom Rechtsgebiet ab. Bei exotischeren Rechtsgebieten genügen weniger Fälle. Im Steuerrecht beispielsweise genügen schon 50 Fälle. Im Verkehrsrecht hingegen müssen zum Nachweis der praktischen Erfahrung 160 Fälle bearbeitet worden sein.
Darüber hinaus muss auch nach Verleihung des Fachanwaltstitels eine jährliche Fortbildung von 15 Stunden pro Fachanwaltstitel nachgewiesen werden. Andernfalls verliert man den Fachanwaltstitel wieder.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass es gute Gründe gibt, sich bei rechtlichen Problemen an einen Fachanwalt zu wenden. Sie können davon ausgehen, dass es sich um einen erfahrenen Spezialisten handelt, der sich auch im Berufsalltag intensiv mit dem Rechtsgebiet beschäftigt und Ihre rechtlichen Probleme nicht nur „nebenbei“ bearbeitet.
Mit insgesamt 2 Fachanwaltstiteln biete ich Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen wichtigen Bereichen des Zivilrechts.
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